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   BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93   

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BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93 (https://dejure.org/1994,1400)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1994 - 1 AZR 765/93 (https://dejure.org/1994,1400)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 (https://dejure.org/1994,1400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzug von Stunden vom Gleitzeitguthaben wegen Streikteilnahme - Rechtsschutzinteresse bei beendetem Ausbildungsverhältnis - Auslegung und Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung - Übertragung und Abbau von Zeitguthaben - Teilnahme an einem Arbeitskampf - Suspendierung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9
    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9
    Arbeitskampf: Abrechnung von Gleitzeit bei rechtmäßiger Streikteilnahme - Keine Kürzung eines vorhandenen Gleitzeitguthabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 613
  • NZA 1995, 32
  • BB 1994, 2148
  • BB 1994, 2280
  • DB 1994, 1826
  • DB 1995, 101
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
    Der Teilnahme der Klägerin an diesen kurzen, zeitlich befristeten Streiks stand auch nicht entgegen, daß sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befand (vgl. BAGE 46, 322, 356 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B III 2 der Gründe).

    Im entsprechenden Umfang verliert er nach allgemeiner Meinung (z.B. Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 677; MünchArbR/Natzel, § 170 Rz 179; Weiss/Marx, AuR 1982, 329, 333) seinen Vergütungsanspruch, obwohl es sich insoweit nur um eine Nebenpflicht des Arbeitgebers handelt (vgl. BAGE 46, 322, 357 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP, aaO).

  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 377/91

    Entgelt für Streiktag, wenn Arbeitsbefreiung besteht

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
    Ein Arbeitnehmer, der am Streik teilnimmt, ist bereits aufgrund dieser Streikteilnahme nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet und verliert auf der anderen Seite den Anspruch auf das Entgelt für die Zeit der Streikteilnahme (vgl. nur Senatsurteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 377/91 - AP Nr. 122 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.10.1984 - 2 Sa 310/84
    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
    Da die Betriebsvereinbarung für Zeiten des Arbeitskampfs keine Regelung enthält, kann hier dahinstehen, ob derartige Regelungen von den Betriebspartnern überhaupt getroffen werden können (verneinend LAG Frankfurt Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 Sa 310/84 - AR-Blattei D Arbeitskampf I, Entscheidungen 23, mit insoweit ablehnender Anmerkung Löwisch).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte gegen die hier vorgenommene Auslegung der Betriebsvereinbarung auf den Beschluß vom 23. Juni 1992 (- 1 ABR 11/92 - AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe), in dem der Senat ausgeführt hat, daß es sich bei einem Gleitzeitguthaben um Arbeitszeit handele, die im Vorgriff auf die für die normale Arbeitszeit im Folgemonat zu gewährende Vergütung bereits geleistet sei.
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
    Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (z.B. Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Grundsatzbeschluß des Großen Senats vom 28. Januar 1955 (BAGE 1, 291 = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) werden durch die Teilnahme an einem rechtmäßigen Arbeitskampf die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert.
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist allerdings die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG Großer Senat 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, zu III C 1 der Gründe; 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - BAGE 76, 196, zu II 3 a der Gründe; 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 131 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 114, zu B II 1 c der Gründe; 3. August 1999 - 1 AZR 735/98 - BAGE 92, 154, zu I 1 der Gründe).

    Da insoweit kein Arbeits-"Soll" besteht, können diese Zeiten nicht Teil der monatlichen Soll-Stundenzahl sein (BAG 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 131 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 114, zu B II 1 c cc der Gründe; 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - BAGE 77, 335, zu B II 2 b der Gründe; Buschmann Urteilsanm.

    Der Arbeitgeber ist, selbst wenn er wollte, nicht berechtigt, das geringere Arbeitszeit-Soll mit einem bestehenden Zeitguthaben - um der Beibehaltung der regulären Vergütung willen - zu verrechnen (so in einem ebenfalls die Beklagte betreffenden Fall BAG 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 131 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 114, zu B I, II 1 c aa der Gründe; vgl. ferner ErfK/Dieterich 4. Aufl. Art. 9 GG Rn. 188; Berg/Platow/Schoof/Unterhinninghofen Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht Teil 2 Arbeitskampfrecht Rn. 267).

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (BAG 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - zu B II 1 a der Gründe; in diese Richtung auch BAG 18. September 2002 - 1 AZR 668/01 - zu I 1 b der Gründe) .
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen auf die Grundsätze zurückzugreifen, die für Tarifverträge entwickelt wurden (z.B. Senatsurteil vom 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 a der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03

    Warnstreik, Arbeitszeit, flexible, Flexible Arbeitszeit, Ausstempeln, Zeitkonto,

    Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.08.1994 - 1 AZR 765/93 - ihr, der Beklagten, untersagt, das jeweilige Zeitguthaben der betroffenen Mitarbeiter mit den Zeiten zu verrechnen, die durch deren Teilnahme an den Warnstreiks ausfalle.

    Arbeitskampfbedingte Ausfallzeiten führen nicht zu einer Belastung des Gleitzeitkontos, sondern zu einer Minderung des Arbeitsentgelts (BAG, Urt. vom 30.08.1994 - 1 AZR 765/93 -, AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11

    Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration

    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 21. April 1971, - GS 1/68 -, juris; Urteil vom 22. März 1994, - 1 AZR 622/93 -, juris; Urteil vom 30. August 1994, - 1 AZR 765/93 -, juris; Urteil vom 3. August 1999, - 1 AZR 735/98 -, juris; Urteil vom 26. Juli 2005, - 1 AZR 133/04 -, juris).
  • LAG Bremen, 19.07.2006 - 2 Sa 67/06

    Abfindung aus einer Betriebsvereinbarung über Altersteilzeit

    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.8.1994, 1 AZR 765/93).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2002 - 18 Sa 411/02

    Sozialplanabfindung

    Für Protokollnotizen der Betriebsparteien gilt nichts anderes (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1997 1 AZR 330/97, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 62), denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.08.1994 1 AZR 765/93, AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ist für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen auf die Grundsätze zurückzugreifen, die für Tarifverträge entwickelt wurden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2004 - 4 TaBV 10/03

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse - Warnstreik - Gleitzeit -

    Mit Urteil vom 30. August 1994 (1 AZR 765/93) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass arbeitskampfbedingte Ausfallzeiten nicht zu einer Belastung des Gleitzeitkontos führen dürfen , sondern zu einer Minderung des Arbeitsentgelts, es sei denn, die Betriebspartner hätten in einer Betriebsvereinbarung etwas anderes geregelt.
  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 330/98

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

    Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (Senatsurteil vom 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 60, 94, 98 f. = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 78/98

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

    Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (Senatsurteil vom 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 60, 94, 98 f. = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Bremen, 19.07.1995 - 2 Sa 300/94

    Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitszeiten bei der Festsetzung des

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2011 - 14 Ca 400/11

    Vergütungsansprüche von Flugzeugführern während eines Streiks.

  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 57/98

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 534/98
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 536/98
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 537/98
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 535/98
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